Frühwarnsysteme nach StaRUG: Pflichten für Geschäftsführer
Der Beitrag erläutert die zentralen Vorschriften des StaRUG zur Einrichtung eines Frühwarnsystems für bestandsgefährdende Entwicklungen. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, kontinuierlich Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Der Artikel zeigt auf, welche Indikatoren typischerweise zu überwachen sind und wie ein effektives Meldewesen aufgebaut werden kann. Praxisbeispiele aus dem verarbeitenden Gewerbe veranschaulichen die konkrete Anwendung.