Risikomanagement & Restrukturierung

StaRUG-Konformität für produzierende Unternehmen

Frühwarnsysteme, Sanierungsplanung und Haftungsvermeidung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.

Das StaRUG verpflichtet Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zur Einrichtung eines kontinuierlichen Risikofrüherkennungssystems. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – von der Analyse bestandsgefährdender Entwicklungen bis zur operativen Restrukturierung Ihrer Lieferkette. Unser Ansatz verbindet rechtliche Präzision mit praktischer Erfahrung im verarbeitenden Gewerbe.

Risikoindikatoren identifiziert12+ Kennzahlen
Sanierungsfälle begleitet47 Projekte
Haftungsrisiken geprüft100% Compliance
BranchenexpertiseMaschinenbau & Automotive

Ihre Vorteile mit StaRUG-Compliance

01

Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG

Identifizieren Sie bestandsgefährdende Entwicklungen in Ihrer Lieferkette, bevor sie Schaden anrichten. Wir prüfen Ihre Prozesse und implementieren ein Meldewesen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

02

Haftungsminimierung für Geschäftsführer

Vermeiden Sie persönliche Haftungsrisiken durch unterlassene Krisenfrüherkennung. Unsere Prüfung deckt Lücken in Ihrer Risikoüberwachung auf und schützt Sie vor zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

03

Sanierungsplanung in der Supply Chain

Reduzieren Sie Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern und sichern Sie die Betriebskontinuität. Wir entwickeln eine operative Restrukturierung, die Ihre Lieferkette krisenfest macht.

04

Rechtssichere Dokumentation

Erfüllen Sie die Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer. Wir erstellen eine lückenlose Dokumentation Ihrer Risikobewertung und Sanierungsmaßnahmen.

05

Praktische Umsetzung im Betrieb

Keine theoretischen Konzepte, sondern konkrete Handlungsanleitungen für Ihr Unternehmen. Wir begleiten die Implementierung von der Risikoanalyse bis zur abschließenden Prüfung.

Visuelle Übersicht zentraler StaRUG-Prozesse

Frühwarnung & Sanierung in der Praxis

01

Risikoidentifikation in der Lieferkette

Systematische Erfassung aller relevanten Risikofaktoren entlang der Wertschöpfungskette – von Rohstoffabhängigkeiten bis zu geopolitischen Störungen.

Risikoidentifikation in der Lieferkette
02

Dashboard zur Krisenfrüherkennung

Zentrales Monitoring von Kennzahlen wie Liquidität, Auftragseingang und Liefertreue – mit automatischen Alarmen bei Überschreitung definierter Schwellenwerte.

Dashboard zur Krisenfrüherkennung
03

Sanierungsplanung nach StaRUG

Erstellung eines rechtskonformen Sanierungsplans mit Maßnahmen zur operativen Restrukturierung, inklusive Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Erfolgskriterien.

Sanierungsplanung nach StaRUG
04

Compliance-Prüfung & Dokumentation

Regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse auf Einhaltung der StaRUG-Pflichten sowie lückenlose Dokumentation für die Geschäftsführung und Aufsichtsorgane.

Compliance-Prüfung und Dokumentation

StaRUG-konforme Risikosteuerung für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen helfen Ihnen, die gesetzlichen Pflichten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zu erfüllen und Ihre Lieferkette krisenfest aufzustellen.

Frühwarnsystem

Risikoidentifikation nach § 1 StaRUG

Wir prüfen Ihre bestehenden Prozesse auf bestandsgefährdende Entwicklungen und bauen ein Meldewesen auf, das gesetzliche Anforderungen erfüllt. Dazu gehören Kennzahlen aus Produktion, Lagerbestand und Lieferantenbewertung.

Sanierungsplanung

Operative Restrukturierung der Supply Chain

Gemeinsam mit Ihrem Team entwickeln wir einen Sanierungsplan, der Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern reduziert und die Betriebskontinuität sichert. Der Fokus liegt auf der Umsetzung innerhalb der StaRUG-Fristen.

Haftungsprävention

Compliance-Prüfung für Geschäftsführer

Wir analysieren Ihre Organisationsstruktur auf Haftungsrisiken nach § 15a InsO und § 1 StaRUG. Das Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenkatalog, der Ihre persönliche Verantwortung absichert.

Lieferantenanalyse

Bewertung von Bezugsquellen und Verträgen

Wir bewerten Ihre Lieferanten nach Ausfallrisiko, Abhängigkeitsgrad und vertraglicher Absicherung. Daraus leiten wir Handlungsempfehlungen für eine Diversifizierung ab, die ohne Produktionsunterbrechung umsetzbar ist.

Krisenkommunikation

Interne und externe Berichtswege

Wir definieren klare Meldewege für die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und externe Stakeholder. So stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über bestandsgefährdende Entwicklungen informiert werden.

Schulung

Praxistraining für Führungskräfte

In kompakten Workshops vermitteln wir Ihren Führungskräften die konkreten Pflichten aus dem StaRUG. Anhand von Fallbeispielen aus dem verarbeitenden Gewerbe üben sie die Anwendung der Frühwarn- und Sanierungsinstrumente.

Häufige Fragen zum StaRUG

Kurz und klar: Was Unternehmen und Geschäftsführer jetzt wissen müssen.

Welche Unternehmen sind zur Einrichtung eines Frühwarnsystems nach StaRUG verpflichtet?

Das StaRUG gilt für alle Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter. Die Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems besteht unabhängig von der Größe – auch kleinere GmbHs müssen sicherstellen, dass bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden.

Was genau muss ein Frühwarnsystem nach StaRUG leisten?

Es muss kontinuierlich Risiken identifizieren, bewerten und überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Dazu gehören finanzielle Kennzahlen, operative Abhängigkeiten in der Lieferkette und rechtliche Risiken. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und dem Geschäftsführer regelmäßig vorgelegt werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die StaRUG-Pflichten?

Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die aus unterlassener oder unzureichender Risikoüberwachung entstehen. Bei Insolvenzverschleppung drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung hat die Sorgfaltspflichten in den letzten Jahren konkretisiert – eine lückenhafte Dokumentation kann bereits haftungsrelevant sein.

Wie oft muss das Frühwarnsystem überprüft werden?

Eine jährliche Überprüfung ist das Minimum. Bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit, neuen Lieferkettenrisiken oder geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine zeitnahe Anpassung erforderlich. Wir empfehlen eine quartalsweise Aktualisierung der Risikobewertung.

Kann ein externer Dienstleister die StaRUG-Pflichten für mich übernehmen?

Die Gesamtverantwortung bleibt beim Geschäftsführer. Ein externer Berater kann jedoch die Einrichtung und Überwachung des Systems unterstützen, etwa durch Risikoanalysen, Schulungen oder die Erstellung von Berichtsvorlagen. Wichtig ist, dass die Entscheidungen weiterhin im Unternehmen getroffen werden.

Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und dem bisherigen Risikomanagement nach AktG?

Das StaRUG erweitert die Pflichten auf alle Kapitalgesellschaften, nicht nur auf Aktiengesellschaften. Zudem verlangt es ein aktives Frühwarnsystem, das nicht nur auf finanzielle Kennzahlen beschränkt ist, sondern auch operative und strategische Risiken einbezieht. Die Dokumentationspflichten sind deutlich strenger als zuvor.

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